Die Gommerkraftwerke AG (gkw) ist im Normalfall unbedingt 1 Woche vor dem geplanten Arbeitseinsatz schriftlich zu informieren
- vorliegendes Formular ist für die Anmeldung der geplanten Arbeiten zu verwenden
- unmittelbar vor Arbeitsbeginn muss der Pikettmann von gkw telefonisch kontaktiert werden
- vor Arbeitsbeginn ist zwingend eine Verbindungskontrolle durchzuführen (Verantwortlicher vor Ort mit Pikettmann von gkw)
- ist eine telefonische Verbindung mit gkw nicht möglich, wird unsererseits leihweise ein Funkgerät – für die Dauer des Einsatzes – zur Verfügung gestellt
- den Anweisungen des Pikettmannes ist zwingend und unverzüglich Folge zu leisten
- die Beendigung der Arbeiten ist dem Pikettmann von gkw sofort zu melden
- Speziell wird auf die Bauarbeiterverordnung vom 18. Juni 2021 / Art. 35 / Art. 39 hingewiesen
- Bei Zwischenfällen/Unfällen lehnen die gkw jegliche Haftung ab
